Zum Inhalt springen

Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro.  Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf.

Mindestlohn
Für das Produktvideo auf das Bild klicken.

Die Dokumentation der Arbeitszeiten ist mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

Erfasst werden müssen Beginn und Ende sowie Dauer der Arbeitszeit.

Der Zoll hat strenge Kontrollen angekündigt und droht bei Nichteinhaltung mit einer empfindlichen Geldbuße.

Obwohl die Form der Zeiterfassung vom Gesetzgeber nicht vorgegeben wurde, empfehlen wir eine elektronische Erfassung mit der Zeiterfassung ELV-TimeMaster.

Übrigens: Das LAN/VPN-fähige Erfassungsterminal „plus6“ kann auch ganz autark in einer Kundenfiliale eingesetzt werden. Der Datenaustausch zur Auswertesoftware erfolgt dann mit einem USB-Stick.

Außerdem besteht aufgrund des Mindestlohngesetzes weiterhin die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeit der geringfügig Beschäftigten zu erfassen (siehe www.der-mindestlohn-gilt.de). Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie mit ELV-TimeMaster ein kostengünstiges elektronisches System anbieten können.

Sie haben Fragen oder möchten sich gerne persönlich beraten lassen?
Rufen Sie uns an oder senden Sie Ihre Anfrage an uns direkt an zeiterfassung@stc.de.