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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferung, Leistungen und Angebote der ST COMPUTER Gesellschaft für angewandte Informatik mbH, im folgenden ST COMPUTER genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ST COMPUTER nicht nochmals nach Eingang bei ST COMPUTER ausdrücklich widerspricht.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch ST COMPUTER schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluß

1. Die Angebote der ST COMPUTER GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

3. Die Angestellten der ST COMPUTER GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich ST COMPUTER an die in ihren Angeboten enthaltenden Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch ST COMPUTER steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von ST COMPUTER durch Zulieferanten und Hersteller.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die ST COMPUTER die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von ST COMPUTER GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei ST COMPUTER, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten) berechtigen ST COMPUTER, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.

3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurücktreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird ST COMPUTER von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich ST COMPUTER nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.

4. Sofern ST COMPUTER die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der ST COMPUTER GmbH.

5. ST COMPUTER ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, dabei gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

§ 5 Annahmeverzug

1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist ST COMPUTER berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. ST COMPUTER kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an ST Computer als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 100,00 EUR zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann ST COMPUTER den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann ST COMPUTER vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer fordern.

§ 6 Liefermenge

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der ST COMPUTER GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

§ 7 Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personen übergehen worden ist oder zwecks Versendung das Lager der ST COMPUTER GmbH verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unserer Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte übernahme der Transportkosten durch ST COMPUTER hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.

2. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt die Bestimmung in Absatz 1 nicht. In solchen Verkaufsfällen geht die Gefahr bei Versendung der Lieferung erst mit der übergabe an den Käufer auf diesen über.

§ 8 Gewährleistung

1. ST COMPUTER gewährleistet, dass die Lieferungen und Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 6 Monate; beim Verbrauchsgüterkauf 2 Jahre.

2. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen von ST COMPUTER nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original­spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

3. Der Käufer muß ST COMPUTER die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

4. Im Falle einer Mängelrüge durch den Käufer verlangt ST COMPUTER, dass das defekte Teil bzw. Gerät, eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie der Rechnung an ST COMPUTER zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Im Rahmen der Gewährleistung kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Nachbesserung oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Es sei denn, der vom Käufer gewählte Nacherfüllungsanspruch ist für ST COMPUTER mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder Aufwendungen verbunden.

Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindlichen Daten, die ihm wesentlich sind durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Minderung des Kaufpreises verlangen.

6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner- und andere Verschleißmaterialien.

7. Gewährleistungsansprüche gegen ST COMPUTER stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8. Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewähr­leistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens ST COMPUTER vorliegt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die ST COMPUTER aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden ST COMPUTER vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

2. Die Ware bleibt Eigentum der ST COMPUTER GmbH (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für ST COMPUTER als Hersteller im Sinne des § 950 BGB., ohne ST Computer zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für ST COMPUTER grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ST COMPUTER ab. ST COMPUTER ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nach­kommt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt hingewiesen und ST COMPUTER unverzüglich zu benachrichtigen.

5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist ST COMPUTER berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Im Falle des Rücktritts kann ST COMPUTER wahlweise die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte verlangen.

§ 10 Zahlung

1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschäden gesichert werden.

2. ST COMPUTER ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist ST COMPUTER berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Sind keine Verbraucher an dem Rechtsgeschäft beteiligt, werden Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz in Ansatz gebracht.

5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhänigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

6. Der Käufer ist zur Aufrechterhaltung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziff. 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 13 Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zu, einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

§ 14 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von ST COMPUTER zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von ST COMPUTER erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§ 15 Datenschutz

Die ST COMPUTER GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 16 Anwendbares Recht

1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ST COMPUTER und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Neustrelitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Neustrelitz, 2005-02-21