KinderPFLEGEkrankengeld
Seit dem 1. Januar 2015 bemisst sich das Kinderpflege-Krankengeld nicht mehr nach den Bezügen vor der Freistellung.
Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zu diesem und anderen Themen der Personalabrechnung zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2015 bemisst sich das Kinderpflege-Krankengeld nicht mehr nach den Bezügen vor der Freistellung.
Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zu diesem und anderen Themen der Personalabrechnung zur Verfügung.